Beide Hengste werden vor der Decksaision tierärztlich auf Krankheiten und Erreger kontrolliert. Sie sind während der Decksaison vollkommen keimfrei.

 

Offizielle Decksaison aller Hengste:       März - August.

 

Stuten, die unseren Hengsten zugeführt werden, benötigen eine aktuelle einwandfreie Tupferprobe (vom Tierarzt bestätigt).

Ebenfalls müssen die Stuten geimpft, entwurmt und haftplichtversichert sein.

 

Die Stuten dürfen  keine Eisen tragen.

Sollen die Stuten mit dem Hengst laufen und im Natursprung auf der Weide gedeckt werden, müssen diese vom Charakter her einwandfrei und sozial eingestellt sein, um Verletzungen des Hengstes zu vermeiden. Andernfalls werden die Stuten unter Kontrolle an der Hand gedeckt.

 

Die Papiere bzw. Pferde-/ Equidenpass sind dem Hengstbesitzer vorzulegen.

 

Die Stutenunterbringung erfolgt in großzügigen Boxen (Einstreu: Hobelspäne) mit Heuversorgung. Kraftfutter gegen Aufpreis bzw. kann mitgegeben werden. Täglich werden die Stuten protokolliert dem Hengst vorgeführt.

Die Stute steht wärend der gesamten Unterbringungszeit unter Beobachtung. Sollte ein Tierarzt/ Hufschmied o.ä. benötigt werden, wird nach vorheriger Absprache mit dem Stutenbesitzer dieser hinzugezogen.

 

Der Vollpensionspreis beträgt für die Stute 8,- €/ Tag.

Die Decktaxe beider Hengste beträgt 250,- €.
Diese wird bei Abholung mit den Kosten der Unterbringung der Stute als Gesamtsumme entrichtet.

 

Ein Ultraschall kann nach dem 18. Tag erkennbar machen, ob die Stute aufgenommen hat. Diese Untersuchung ist im Deckpreis nicht enthalten. Sollte die Stute aufgenommen haben, kann der Besitzer die Stute wieder abholen.

Sollte die Stute nicht aufgenommen haben, hat der Stutenbesitzer die Möglichkeit die Stute für die nächsten zwei Rossen bei uns zu lassen, um es erneut zu probieren. Ist die Stute immer noch leer, wird dem Stutenbesitzer angeboten im nächsten Jahr einen neuen Sprung zu versuchen, dieser wird mit 75 % der Decktaxe berechnet. Ist eine Verpaarung dann immer noch gescheitert, dann tut es uns leid.

 

Es wird in der gesamten Unterbringungszeit der Stute keine Haftung für Schäden an der Stute, die evtl. durch den Hengst oder sonstiges entstanden sind, übernommen! Sollte die Stute den Hengst so sehr verletzen, dass ein Einsatz als Deckhengst nicht mehr in Frage kommt, hat der Stutenbesitzer die Kosten und den Ausfall zu tragen.

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